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Reiter-Kurier · Februar 2017
Kutscher müssen
ab sofort in die Fahrschule
Die Einführung des Kutschenführerscheins ist beschlossene Sache.
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss ab Juni einen Lehrgang nachweisen.
D
er Beirat Sport der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung e. V.
(FN) hat bei seiner Dezem-
bersitzung die Einführung eines Kut-
schenführerscheins zum 1. Juni 2017
beschlossen. Jeder, der sich mit einer
Kutsche im Straßenverkehr bewegt,
soll demnach zukünftig über einen
Kutschenführerschein A Privatperson
seine Qualifikation nachweisen. Für
gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen
Kutschenführerschein B Gewerbe.
Warumein solcher Nachweis nun ge-
fordert wird undwas das genau bedeutet,
darüberhatFN-pressmitThomasUngru-
he, Leiter der FN-Abteilung Breitensport,
Vereine und Betriebe, gesprochen.
Herr Ungruhe, die FN führt zum
Juni 2017 einen Kutschenführer-
schein ein. Warum?
Thomas Ungruhe: Kutschfah-
rer sind mit ihren Pferdegespannen
häufig auch im Straßenverkehr un-
terwegs. Leider gibt es aber immer
noch Fahrer, die über keinerlei Qua-
lifikation verfügen. Mit Blick auf
ihre eigene Sicherheit und zur Un-
fallprophylaxe führen wir den Kut-
schenführerschein ein. Er soll die
verantwortlichen Personen auf dem
Kutschbock dazu befähigen, ein
Pferdegespann auf öffentlichen We-
gen und Straßen zu führen. Hier-
zu wird das entsprechende Wissen
rund um das sichere Fahren in Stra-
ßenverkehr und Gelände sowie um
den pferdegerechten Umgang ver-
mittelt.
An wen richtet sich der
Kutschenführerschein?
Ungruhe: Der Kutschenführer-
schein richtet sich an jeden, der sich
mit einem Pferdegespann auf öffentli-
chen Straßen und Wegen bewegt und
damit zum Verkehrsteilnehmer wird.
Hierbei unterscheiden wir zwischen
Privatpersonen und gewerblichen
Fahrern. Für Privatpersonen gibt es
den Kutschenführerschein A, für ge-
werbliche Fahrer den Kutschenführer-