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Reiter-Kurier · April 2017
REPORT: ANHÄNGER
Wer darf das Gespann fahren?
Kontrolle vor Fahrtantritt unbedingt nötig.
P
ferdeanhänger dürfen mit
einem Führerschein Klasse B
gezogen werden, wenn die zu-
lässige Gesamtmasse (Zugfahrzeug
plus Anhänger) 3.500 kg nicht über-
steigt. Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(zusätzliche Fahrerschulung) erlaubt
es Fahrzeugkombinationen bis 4.250
kg zGM zu fahren. Für schwerere An-
hänger bis 3.500 kg zGMwird der Füh-
rerschein der Klasse BE benötigt. Für
alle drei Klassen gilt das Mindestalter
von 18 Jahren (17 Jahre bei begleite-
tem Fahren). Wer Anhänger mit einer
zGM bis 7500 kg mit einem Zugfahr-
zeug der Klasse B ziehen will, benötigt
die Fahrerlaubnis der Klasse C1E (Min-
destalter 18 Jahre). Alle die noch den
alten Führerschein der Klasse 3 besit-
zen dürfen damit Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von bis zu
7,5 Tonnen fahren.
Tempo 100 km/h Regelung
für Gespanne
Für das Fahren mit Pferdeanhän-
ger und Tempo 100km/h wird eine Be-
stätigung der Zulassungsbehörde be-
nötigt. Zugfahrzeug und Anhänger
müssen das richtige Masseverhältnis
(zGMdes Autos maximal 3500 kg) auf-
weisen, die Reifen für 120 km/h aus-
gelegt sein (mindestens Geschwindig-
keitsindex L) und der Zugwagen über
ABS verfügen.
Wer ein Gespann mit Pferdean-
hänger lenkt, darf nie vergessen, dass
er für lebende Fracht verantwortlich
ist. Vor der Fahrt sind Trennwand,
Stangen, Halterungen, Einstiegsklap-