Table of Contents Table of Contents
Previous Page  12 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 44 Next Page
Page Background

12

Reiter-Kurier · April 2017

REPORT: ANHÄNGER

Wer darf das Gespann fahren?

Kontrolle vor Fahrtantritt unbedingt nötig.

P

ferdeanhänger dürfen mit

einem Führerschein Klasse B

gezogen werden, wenn die zu-

lässige Gesamtmasse (Zugfahrzeug

plus Anhänger) 3.500 kg nicht über-

steigt. Klasse B mit Schlüsselzahl 96

(zusätzliche Fahrerschulung) erlaubt

es Fahrzeugkombinationen bis 4.250

kg zGM zu fahren. Für schwerere An-

hänger bis 3.500 kg zGMwird der Füh-

rerschein der Klasse BE benötigt. Für

alle drei Klassen gilt das Mindestalter

von 18 Jahren (17 Jahre bei begleite-

tem Fahren). Wer Anhänger mit einer

zGM bis 7500 kg mit einem Zugfahr-

zeug der Klasse B ziehen will, benötigt

die Fahrerlaubnis der Klasse C1E (Min-

destalter 18 Jahre). Alle die noch den

alten Führerschein der Klasse 3 besit-

zen dürfen damit Fahrzeuge mit einem

zulässigen Gesamtgewicht von bis zu

7,5 Tonnen fahren.

Tempo 100 km/h Regelung

für Gespanne

Für das Fahren mit Pferdeanhän-

ger und Tempo 100km/h wird eine Be-

stätigung der Zulassungsbehörde be-

nötigt. Zugfahrzeug und Anhänger

müssen das richtige Masseverhältnis

(zGMdes Autos maximal 3500 kg) auf-

weisen, die Reifen für 120 km/h aus-

gelegt sein (mindestens Geschwindig-

keitsindex L) und der Zugwagen über

ABS verfügen.

Wer ein Gespann mit Pferdean-

hänger lenkt, darf nie vergessen, dass

er für lebende Fracht verantwortlich

ist. Vor der Fahrt sind Trennwand,

Stangen, Halterungen, Einstiegsklap-