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Reiter-Kurier · August 2017
T I T E LTHEMA : FAHRSPORT
Sicherheit
geht vor!
S
eit die Reiterliche Vereini-
gung FN ihren Kutschfüh-
rerschein Ende 2016 pu-
blik machte und es so aus-
sehen lässt, als sei dieser
allgemein verpflichtend, ist in der
Fahrszene große Unsicherheit ent-
standen. Fakt ist, der FN-Kutschfüh-
rerschein ist nicht verpflichtend. Sei-
ne Einführung hat allerdings dazu ge-
führt, dass sich über die Ausbildung
von Kutschfahrern wieder mehr Ge-
danken gemacht wird. Die paar weni-
gen Meldungen über Unfälle mit Be-
teiligung von Kutschen, stechen jetzt
wieder besonders hervor. Klar ist, ob
gewerblich oder privat: Der Kutscher
hat die Verantwortung.
Ein Gespann lenkt man nicht auf
dem Reitplatz, sondern in der Regel
auf der Straße. Ein Kutschfahrer un-
terliegt somit den Regeln der Stra-
ßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). Die
StVO schreibt vor, dass nur wer aus-
reichende Fähigkeiten und Einwir-
kungsmöglichkeiten mitbringt, ein
Gespann auf der Straße lenken darf.
Diese Definition lässt natürlich Spiel-
raum für Interpretationen. Jeder ver-
antwortungsvolle Gespannslenker
wird zu seiner eigenen und der Si-
cherheit seiner Mitfahrer eine Aus-
bildung absolvieren. Eine Prüfung
oder ein Befähigungsnachweis ist der
Beweis dafür.
Der Pferdeführerschein der FN ist
eine Möglichkeit – aber nicht die ein-
zige. Der VFD (Verein der Freizeitrei-
ter- und Fahrer Deutschlands) sieht
verschiedene Ausbildungsstufen für
privates und gewerbliches Fahren
vor, außerdem auch mehrere Zusatz-
ausbildungen. Ein direkter Vergleich
dieser beiden Ausbildungen zeigt: Es
gibt nur minimale Unterschiede. Die
Ausbildung des Fahrers, der scho-
nende Umgang mit dem Pferd zum
Wohle und zur Sicherheit des Tieres
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Rechts und links anziehen? Das hat mit dem Lenken eines Gespanns
herzlich wenig zu tun. Die Ausbildung eines Kutschfahrers rückt jetzt in den Fokus.