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Reiter-Kurier · August 2017

T I T E LTHEMA : FAHRSPORT

Sicherheit

geht vor!

S

eit die Reiterliche Vereini-

gung FN ihren Kutschfüh-

rerschein Ende 2016 pu-

blik machte und es so aus-

sehen lässt, als sei dieser

allgemein verpflichtend, ist in der

Fahrszene große Unsicherheit ent-

standen. Fakt ist, der FN-Kutschfüh-

rerschein ist nicht verpflichtend. Sei-

ne Einführung hat allerdings dazu ge-

führt, dass sich über die Ausbildung

von Kutschfahrern wieder mehr Ge-

danken gemacht wird. Die paar weni-

gen Meldungen über Unfälle mit Be-

teiligung von Kutschen, stechen jetzt

wieder besonders hervor. Klar ist, ob

gewerblich oder privat: Der Kutscher

hat die Verantwortung.

Ein Gespann lenkt man nicht auf

dem Reitplatz, sondern in der Regel

auf der Straße. Ein Kutschfahrer un-

terliegt somit den Regeln der Stra-

ßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). Die

StVO schreibt vor, dass nur wer aus-

reichende Fähigkeiten und Einwir-

kungsmöglichkeiten mitbringt, ein

Gespann auf der Straße lenken darf.

Diese Definition lässt natürlich Spiel-

raum für Interpretationen. Jeder ver-

antwortungsvolle Gespannslenker

wird zu seiner eigenen und der Si-

cherheit seiner Mitfahrer eine Aus-

bildung absolvieren. Eine Prüfung

oder ein Befähigungsnachweis ist der

Beweis dafür.

Der Pferdeführerschein der FN ist

eine Möglichkeit – aber nicht die ein-

zige. Der VFD (Verein der Freizeitrei-

ter- und Fahrer Deutschlands) sieht

verschiedene Ausbildungsstufen für

privates und gewerbliches Fahren

vor, außerdem auch mehrere Zusatz-

ausbildungen. Ein direkter Vergleich

dieser beiden Ausbildungen zeigt: Es

gibt nur minimale Unterschiede. Die

Ausbildung des Fahrers, der scho-

nende Umgang mit dem Pferd zum

Wohle und zur Sicherheit des Tieres

TITELTHEMA

Rechts und links anziehen? Das hat mit dem Lenken eines Gespanns

herzlich wenig zu tun. Die Ausbildung eines Kutschfahrers rückt jetzt in den Fokus.