

RUBR I K
Reiter-Kurier · Juni 2017
21
Kutschenführerschein:
Antragsformular ist online
Besitz eines FN-Fahrabzeichens
ist Voraussetzung für Antrag
P
ersonen, die bereits ein
FN-Fahrabzeichen be-
sitzen, können ab sofort
den Kutschenführerschein A Pri-
vatperson beantragen. Hierzu
gibt es unter www.pferd-aktu-
ell.deein Antragsformular. Auch
der gewerbliche Kutschenführer-
schein B wird unter bestimmten
Voraussetzungen auf Antrag aus-
gestellt.
Den Kutschenführerschein A
Privatperson beantragen können
nur Inhaber des Fahrpasses oder
des FN-Fahrabzeichens 5 (FA 5),
früher Deutsches Fahrabzeichen
IV (DFA IV), oder höher. Einzu-
reichen ist neben dem Antrag
auch eine Kopie des jeweiligen
Fahrabzeichens. Auch der Kut-
schenführerschein B Gewerbe
kann unter bestimmten Voraus-
setzungen beantragt werden.
Dazu muss neben einem Fahr-
abzeichen einer der im Hinweis-
zettel des Antrags genannten
Sachkundenachweise vorliegen.
Während der Kutschenfüh-
rerschein A Privatperson unbe-
grenzt gültig ist, muss der Kut-
schenführerschein B Gewer-
be nach fünf Jahren verlängert
werden. Dazu müssen innerhalb
des Gültigkeitszeitraums Fort-
bildungen nachgewiesen wer-
den. Der Versand der beantrag-
ten Kutschenführerscheine er-
folgt ab Juni 2017. Die Gebühr
für die Ausstellung des Schens
beträgt 11,70 Euro.
Text:
Maike Hoheisel, fn-press/Foto: RK