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RUBR I K

Reiter-Kurier · Juni 2017

21

Kutschenführerschein:

Antragsformular ist online

Besitz eines FN-Fahrabzeichens

ist Voraussetzung für Antrag

P

ersonen, die bereits ein

FN-Fahrabzeichen be-

sitzen, können ab sofort

den Kutschenführerschein A Pri-

vatperson beantragen. Hierzu

gibt es unter www.pferd-aktu-

ell.de

ein Antragsformular. Auch

der gewerbliche Kutschenführer-

schein B wird unter bestimmten

Voraussetzungen auf Antrag aus-

gestellt.

Den Kutschenführerschein A

Privatperson beantragen können

nur Inhaber des Fahrpasses oder

des FN-Fahrabzeichens 5 (FA 5),

früher Deutsches Fahrabzeichen

IV (DFA IV), oder höher. Einzu-

reichen ist neben dem Antrag

auch eine Kopie des jeweiligen

Fahrabzeichens. Auch der Kut-

schenführerschein B Gewerbe

kann unter bestimmten Voraus-

setzungen beantragt werden.

Dazu muss neben einem Fahr-

abzeichen einer der im Hinweis-

zettel des Antrags genannten

Sachkundenachweise vorliegen.

Während der Kutschenfüh-

rerschein A Privatperson unbe-

grenzt gültig ist, muss der Kut-

schenführerschein B Gewer-

be nach fünf Jahren verlängert

werden. Dazu müssen innerhalb

des Gültigkeitszeitraums Fort-

bildungen nachgewiesen wer-

den. Der Versand der beantrag-

ten Kutschenführerscheine er-

folgt ab Juni 2017. Die Gebühr

für die Ausstellung des Schens

beträgt 11,70 Euro.

Text:

Maike Hoheisel, fn-press/Foto: RK