Reiterkurier · August 2016
(mindestens 3Millionen Euro). Ob den
Reiter oder Halter eine Schuld trifft, ist
bei dieser Versicherung irrelevant.
Die
Tierhüter-Haftpflichtversi-
cherung
ist nötig, wenn gewerbsmä-
ßig Pferde in die eigene Obhut genom-
men werden. Dies kann etwa in einem
Pensionsstall oder auf einem Gnaden-
hof der Fall sein. Schäden, die ein sol-
ches Pferd verursacht, sind durch die
Versicherung abgedeckt. Beispiel: Ein
Pensionspferd verursacht einen Unfall
an einem parkenden Auto.
Eine
Unfallversicherung für den
Reiter
kann häufig direkt beim Ab-
schluss einer privaten Unfallversiche-
rung hinzugefügt werden. Das „Reit-
risiko“ wird dabei mit einkalkuliert.
Auch eignen sich spezielle Freizeit-Un-
fallversicherungen. Bei der Unfallver-
sicherung sind sämtliche Reitunfäl-
le abgedeckt. Beispiel: Halter können
Versicherungen dieser Art auch für al-
le Reiter eines bestimmten Pferdes ab-
schließen, mit welchem häufig Unfälle
passieren, da es besonders „heiß“ ist.
Eine
Krankenversicherung für
den Reiter
ist auf jeden Fall notwen-
dig. Sie gehört zu den sogenannten
Pflichtversicherungen in Deutschland,
auch wenn sich beispielsweise freibe-
ruflich Tätige selbst um die Versiche-
rung kümmern und nicht über einen
Arbeitgeber versichert sind.
Eine
Berufsunfähigkeitsver-
sicherung
ist auch jenseits des Reit-
sports sinnvoll. Sie greift, wenn es
aufgrund eines Reitunfalles unmög-
lich wird, den eigenen Beruf weiterhin
auszuüben (der Beruf muss nichts mit
Pferden zu tun haben). Beispiel: Durch
einen Reitunfall und die einhergehende
Verletzung ist die Ausübung eines Be-
rufs im Außendienst durch eine Geh-
behinderung nicht mehr möglich.
Die
Pferderechtsschutz-Versi-
cherung
lohnt sich für Freizeitreiter
nicht, wohl aber für alle, die mit Pfer-
den und vor allem mit Pferdekauf und
-verkauf ihren Lebensunterhalt verdie-
nen. Denn in diesen Situationen kam
es bereits häufig, teilweise ohne Ver-
schulden einer Seite, zu Rechtsstrei-
tigkeiten. Beispiel: Ein Rechtsstreit um
den Gesundheitszustand eines gekauf-
ten Pferdes, welches durch den Händ-
ler von einem anderen Händler über-
nommen wurde und bei dem er sich
nicht ausreichend über dessen Gesund-
heit informiert hat.
Eine
Krankenversicherung für
das Pferd
abzuschließen ist kein Muss,
allerdings für jeden empfehlenswert, der
es sich leistenmöchte. Durch eine derar-
tige Versicherung werden teure Krank-
heiten mit langer oder gar dauerhafter
Medikation und Tierarztbesuchen fi-
nanzierbar. Tierarztkosten werden über-
nommen. Beispiel: Ein Pferd wird mit
Cushing diagnostiziert, die Behandlung
wird sein Leben lang andauern.
Neben der Krankenversicherung
bieten viele Versicherer auch eine
Ope-
rationskosten-Versicherung
für das
Pferd an. Diese übernimmt wie der Na-
me schon sagt jene Kosten und kann
damit teilweise Leben retten. Nicht
wenige Pferdehalter standen schon vor
der Frage, ob sie ein Pferd einschläfern
lassen sollten, da sie sich die teure Ope-
ration nicht leisten konnten. Durch re-
gelmäßige Rücklagen für den Fall der
Fälle lässt sich eine derartige Versiche-
rung jedoch auch ersetzen. Beispiel:
Nur durch eine Operation kann ein
Sportpferd nach einer Sehnenverlet-
zung dauerhaft schmerzfrei sein Gna-
denbrot verbringen.
Eine
Leibesfrucht-Versiche-
rung
lohnt sich nur bei hohen Deck-
taxen, welche für eine Bedeckung ge-
zahlt wurden. Versichert ist das Fohlen
imMutterleib ab dem 7. Trächtigkeits-
monat gegen das Risiko einer Todge-
burt und den Tod des Fohlens bis zum
28. Lebenstag. Für Freizeitreiter ist
diese Versicherung meist zu teuer, Ge-
stüte und private Züchter nutzen die-
se jedoch, um übermäßige Kosten zu
vermeiden. Beispiel: Nach einer Bede-
ckung durch einen Hengst mit einer
Decktaxe von mehreren Tausend Euro
stirbt das Fohlen bei der Geburt.
Die
Lebendtier-Versicherung,
auch bekannt als Lebensversicherung
report
foto: y. grimmeis,
www.yvonne-grimmeis.de