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Reiterkurier · August 2016

(mindestens 3Millionen Euro). Ob den

Reiter oder Halter eine Schuld trifft, ist

bei dieser Versicherung irrelevant.

Die

Tierhüter-Haftpflichtversi-

cherung

ist nötig, wenn gewerbsmä-

ßig Pferde in die eigene Obhut genom-

men werden. Dies kann etwa in einem

Pensionsstall oder auf einem Gnaden-

hof der Fall sein. Schäden, die ein sol-

ches Pferd verursacht, sind durch die

Versicherung abgedeckt. Beispiel: Ein

Pensionspferd verursacht einen Unfall

an einem parkenden Auto.

Eine

Unfallversicherung für den

Reiter

kann häufig direkt beim Ab-

schluss einer privaten Unfallversiche-

rung hinzugefügt werden. Das „Reit-

risiko“ wird dabei mit einkalkuliert.

Auch eignen sich spezielle Freizeit-Un-

fallversicherungen. Bei der Unfallver-

sicherung sind sämtliche Reitunfäl-

le abgedeckt. Beispiel: Halter können

Versicherungen dieser Art auch für al-

le Reiter eines bestimmten Pferdes ab-

schließen, mit welchem häufig Unfälle

passieren, da es besonders „heiß“ ist.

Eine

Krankenversicherung für

den Reiter

ist auf jeden Fall notwen-

dig. Sie gehört zu den sogenannten

Pflichtversicherungen in Deutschland,

auch wenn sich beispielsweise freibe-

ruflich Tätige selbst um die Versiche-

rung kümmern und nicht über einen

Arbeitgeber versichert sind.

Eine

Berufsunfähigkeitsver-

sicherung

ist auch jenseits des Reit-

sports sinnvoll. Sie greift, wenn es

aufgrund eines Reitunfalles unmög-

lich wird, den eigenen Beruf weiterhin

auszuüben (der Beruf muss nichts mit

Pferden zu tun haben). Beispiel: Durch

einen Reitunfall und die einhergehende

Verletzung ist die Ausübung eines Be-

rufs im Außendienst durch eine Geh-

behinderung nicht mehr möglich.

Die

Pferderechtsschutz-Versi-

cherung

lohnt sich für Freizeitreiter

nicht, wohl aber für alle, die mit Pfer-

den und vor allem mit Pferdekauf und

-verkauf ihren Lebensunterhalt verdie-

nen. Denn in diesen Situationen kam

es bereits häufig, teilweise ohne Ver-

schulden einer Seite, zu Rechtsstrei-

tigkeiten. Beispiel: Ein Rechtsstreit um

den Gesundheitszustand eines gekauf-

ten Pferdes, welches durch den Händ-

ler von einem anderen Händler über-

nommen wurde und bei dem er sich

nicht ausreichend über dessen Gesund-

heit informiert hat.

Eine

Krankenversicherung für

das Pferd

abzuschließen ist kein Muss,

allerdings für jeden empfehlenswert, der

es sich leistenmöchte. Durch eine derar-

tige Versicherung werden teure Krank-

heiten mit langer oder gar dauerhafter

Medikation und Tierarztbesuchen fi-

nanzierbar. Tierarztkosten werden über-

nommen. Beispiel: Ein Pferd wird mit

Cushing diagnostiziert, die Behandlung

wird sein Leben lang andauern.

Neben der Krankenversicherung

bieten viele Versicherer auch eine

Ope-

rationskosten-Versicherung

für das

Pferd an. Diese übernimmt wie der Na-

me schon sagt jene Kosten und kann

damit teilweise Leben retten. Nicht

wenige Pferdehalter standen schon vor

der Frage, ob sie ein Pferd einschläfern

lassen sollten, da sie sich die teure Ope-

ration nicht leisten konnten. Durch re-

gelmäßige Rücklagen für den Fall der

Fälle lässt sich eine derartige Versiche-

rung jedoch auch ersetzen. Beispiel:

Nur durch eine Operation kann ein

Sportpferd nach einer Sehnenverlet-

zung dauerhaft schmerzfrei sein Gna-

denbrot verbringen.

Eine

Leibesfrucht-Versiche-

rung

lohnt sich nur bei hohen Deck-

taxen, welche für eine Bedeckung ge-

zahlt wurden. Versichert ist das Fohlen

imMutterleib ab dem 7. Trächtigkeits-

monat gegen das Risiko einer Todge-

burt und den Tod des Fohlens bis zum

28. Lebenstag. Für Freizeitreiter ist

diese Versicherung meist zu teuer, Ge-

stüte und private Züchter nutzen die-

se jedoch, um übermäßige Kosten zu

vermeiden. Beispiel: Nach einer Bede-

ckung durch einen Hengst mit einer

Decktaxe von mehreren Tausend Euro

stirbt das Fohlen bei der Geburt.

Die

Lebendtier-Versicherung,

auch bekannt als Lebensversicherung

report

foto: y. grimmeis,

www.yvonne-grimmeis.de