Reiterkurier · August 2016
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report
Sensibilisiert
auf Haftungsfragen
Das Risiko des Fluchttieres Pferd ist dem
Pferdemenschen bewusst. Als solcher und
v.a wenn man sein Geld mit Pferden verdient,
sollte man auch auf Haftungsfallen achten,
z.B durch erhöhte Vorsichtsmaßnahmen
beim Erteilen von Reitunterricht, wobei der
Grad der Ausbildung meist irrelevant ist.
Haftungsadressat kann jeder und immer
sein, neben Reitlehrern, Reitschulen und
Reitbetrieben etc. natürlich auch der Pfer-
debesitzer selbst. Im Speziellen haftet man
als Tierhalter – und damit Entscheidungsbe-
fugter hinsichtlich des Pferdes – dann, wenn
das Pferd z.B nicht entsprechend kundigen
Personen überlassen oder es nicht adäquat
verwahrt wird – was auch immer das in der konkreten Umgebung im konkreten Mo-
ment bedeutet!
Weiterführende Links zum Buch "Haftungsfalle Pferd":
http://www.nwv.at/recht/zivilrecht/1154_haftungsfalle_pferd/ http://www.ra-ollinger.at/text:
ra ollinger
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Ausrüstungsgegenständen. Da diese
jedoch unter Freizeitreitern eher sel-
ten zu finden sind, lohnt sich eine der-
artige Versicherung meist nicht. Aller-
dings ist diese beispielsweise für Reit-
vereine sinnvoll. Die Ausrüstungs-Ver-
sicherung greift, wenn Gegenstände
gestohlen wurden. Teilweise gilt sie
auch für Beschädigungen. Beispiel: Der
teure Maßsattel wird gestohlen. Oder
aber bei einem Einbruch im Stall wer-
den mehrere Sättel unterschiedlicher
Eigentümer entwendet.
Die
Pferdehänger-Versicherung
sollte jeder abschließen, der im Besitz
eines Pferdeanhängers ist. Bei Unfällen
durch Auto+Hänger (nicht durch das
Auto allein!) greift die Versicherung.
Sie kann auch in Kombination mit ei-
ner Voll- oder Teilkasko-Versicherung
abgeschlossen werden. Beispiel: Der
Hänger rammt ein anderes Gespann
auf dem Turnierplatz.
text:
a. koch