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Reiterkurier · August 2016

11

report

Sensibilisiert

auf Haftungsfragen

Das Risiko des Fluchttieres Pferd ist dem

Pferdemenschen bewusst. Als solcher und

v.a wenn man sein Geld mit Pferden verdient,

sollte man auch auf Haftungsfallen achten,

z.B durch erhöhte Vorsichtsmaßnahmen

beim Erteilen von Reitunterricht, wobei der

Grad der Ausbildung meist irrelevant ist.

Haftungsadressat kann jeder und immer

sein, neben Reitlehrern, Reitschulen und

Reitbetrieben etc. natürlich auch der Pfer-

debesitzer selbst. Im Speziellen haftet man

als Tierhalter – und damit Entscheidungsbe-

fugter hinsichtlich des Pferdes – dann, wenn

das Pferd z.B nicht entsprechend kundigen

Personen überlassen oder es nicht adäquat

verwahrt wird – was auch immer das in der konkreten Umgebung im konkreten Mo-

ment bedeutet!

Weiterführende Links zum Buch "Haftungsfalle Pferd":

http://www.nwv.at/recht/zivilrecht/1154_haftungsfalle_pferd/ http://www.ra-ollinger.at/

text:

ra ollinger

Ausrüstungsgegenständen. Da diese

jedoch unter Freizeitreitern eher sel-

ten zu finden sind, lohnt sich eine der-

artige Versicherung meist nicht. Aller-

dings ist diese beispielsweise für Reit-

vereine sinnvoll. Die Ausrüstungs-Ver-

sicherung greift, wenn Gegenstände

gestohlen wurden. Teilweise gilt sie

auch für Beschädigungen. Beispiel: Der

teure Maßsattel wird gestohlen. Oder

aber bei einem Einbruch im Stall wer-

den mehrere Sättel unterschiedlicher

Eigentümer entwendet.

Die

Pferdehänger-Versicherung

sollte jeder abschließen, der im Besitz

eines Pferdeanhängers ist. Bei Unfällen

durch Auto+Hänger (nicht durch das

Auto allein!) greift die Versicherung.

Sie kann auch in Kombination mit ei-

ner Voll- oder Teilkasko-Versicherung

abgeschlossen werden. Beispiel: Der

Hänger rammt ein anderes Gespann

auf dem Turnierplatz.

text:

a. koch