Reiter-Kurier Dezember 2017

RUBR I K gen Gängen könnten Pferde während des Feuerwerkes sonst schnell Pa- nik bekommen und sich schwer ver- letzen. Zudem ist es wichtig, auf die Bodenverhältnisse zu achten: Ist es in der Silvesternacht sehr glatt, ist es ratsam, die Fläche zum Beispiel mit Sand abzustreuen. Ansonsten ist die Gefahr, dass nervös umher rennende Pferde ausrutschen und sich verlet- zen einfach zu groß. Streusalz ist für Pferdeausläufe hingegen nicht geeig- net, da es die Hufe sehr stark angreift und zudem manche Pferde das Streu- salz auflecken. Auch wenn es schwerfällt und al- le feiern: Egal ob Pferde im Stall, im Offenstall oder auf der Weide stehen, an Silvester sollte immer jemand an- wesend sein um die Pferde im Auge zu behalten. Es empfiehlt sich ab et- wa 23 Uhr Licht einzuschalten, damit das Leuchten am Nachhimmel nicht allzu stark wahrgenommen wird. Auf die Pferde wirkt es zudem beruhi- gend, wenn Musik läuft und sie reich- lich Heu zum Knabbern erhalten. Si- cherheitshalber sollten für alle Pferde Halfter und Führstricke bereitliegen sowie ein Feuerlöscher, Verbands- material sowie alle wichtigen Not- fallnummern griffbereit sein. Haben die Pferde das Feuerwerk gut über- standen, sollte noch ein Kontrollgang stattfinden, ob nicht irgendwo ein Blindgänger in Stall oder Scheune ge- landet ist und akute Brandgefahr be- steht. Vorsicht: Blindgänger niemals einfach anfassen, sie könnten explo- dieren und schwere Verletzungen her- vorrufen. Experten empfehlen die- se durch Wässern unschädlich zu ma- chen. Pferde können bereits unterm Jahr auf das Feuerwerk vorbereitet werden: So können beispielsweise in sicherer Entfernung kleine Knallkör- per gezündet werden, um die Pferde an das ?Knallen? zu gewöhnen. Auch platzende Luftballons eigenen sich hierfür. ?Silvester-CDs? mit den ty- pischen Geräuschen oder Feuer- werks-Videos auf YouTube können den Pferden zunächst leise und später auch in ähnlich hoher Lautstärke wie im Original vorgespielt werden. Die- se Übungen tragen sicher dazu bei, dass Pferde etwas gelassener auf un- gewohnte Geräusche reagieren. Ein echtes Feuerwerk mit lautem Knal- len, Lichteffekten am Himmel und beißendem Geruch wird dennoch im- mer eine Ausnahmesituation bleiben. (Weiter auf Seite 30.) SILVESTERFEUERWERK: DAS IST ERLAUBT ? Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen ab 12 Jahren gekauft und abgefeuert werden. ? Feuerwerkskörper der Klasse II ? also Raketen, Böller usw. ? dürfen nur von Volljährigen gekauft (der Verkauf findet nur in den letzen drei verkaufsoffenen Tagen im Jahr statt) und von Volljäh- rigen in der Zeit vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr gezündet werden. Für Reiter ist das nicht ganz ungefährlich, denn so manche Rakete wird schon am Silvestertag oder noch am Neujahrstag abgefeuert, wenn man vielleicht gar nicht damit rechnet. Städte und Gemeinden können diesen Zeitraum weiter eingrenzen oder das Böllern ganz verbieten. ? In der Nähe von Kirchen, Kranken- häusern, Kinder- und Altenheimen so- wie Reet- oder Fachwerkhäusern darf grundsätzlich kein Feuerwerk abgefeu- ert werden. ? Der Deutsche Tierschutzbund fordert außerdem dazu auf, Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen (zum Schutz der Wildtiere) oder Höfen mit Tierhaltung zu zünden ? Es darf niemals auf Personen, Tiere oder Gegenstände gezielt werden. ? Von Autos, Gebäuden und Bäumen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. ? Unter dem Jahr sind Feuerwerke nur mit Sondergenehmigung erlaubt. ÜBER DIE AUTORIN Peggy Morell ist Diplom-Agrarbi- ologin und unter anderem auf das Fachgebiet Pfer- deverhalten spe- zialisiert. Gemein- sam mit ihrem Mann Sven leitet sie ein Beratungs- und Sachverständi- genbüro. Beide legen ihren Fokus auf den Fach-Journalismus, um einer brei- ten Masse an Lesern Wissen zu allen Themen rund ums Pferd zugänglich zu machen und für das Wohl der Pferde zu sensibilisieren. Reiter-Kurier · Dezember/Januar 2017/2018 29

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