Reiter-Kurier November 2017

NACHR I CHT EN LEONHARDIRITTE IM NOVEMBER 2017 Samstag, 4. November in Guntersberg (Höslwang), 11 Uhr Samstag, 4. November in Fischbachau, 9.15 Uhr Sonntag, 5. November in Bad Feilnbach, 10 Uhr Sonntag, 5. November in St. Leonhard/Wonneberg, 10 Uhr Sonntag, 5. November in Übersee-Almau, 9.30 Uhr Sonntag, 5. November in Pietzenkirchen (Riedering), 13 Uhr Sonntag, 5. November in Kirchweidach, 13 Uhr Montag, 6. November in Rimsting/Greimharting, 9 Uhr Montag, 6. November in Nußdorf am Inn, 14 Uhr Sonntag, 12. November in Ramerberg, 13.30 Uhr Die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) gilt ab 2018 E inige wichtige Neuerungen sieht die LPO vor, die eine Gruppe von 30 Reitsportex- perten über einen Zeitraum von zwei Jahren erarbeitet hat. So muss nicht mehr zwingend für jedes Turnier ein Hufschmied bestellt werden, nur noch bei Geländeprüfungen. Künftig reicht eine Kopfnummer am Pferd und die Teilnahme an der Ehrenrunde ist ab Januar 2018 verpflichtend für jeden platzierten Teilnehmer. Turnierver- anstalter müssen künftig keine Pro- grammhefte mehr drucken lassen; sie brauchen lediglich die endgültige Zeiteinteilung fünf Tage vor Turnier- beginn imNeOn-Turnierkalender ver- öffentlichen. Amateure sollen dank der Eintei- lung in Option A und B künftig mehr Chancen haben. Ein Reiter mit der Op- tion A kann auch offiziell Amateur ge- nannt werden ? sofern er kein gewerbs- mäßiges Einkommen durch Beritt oder Unterricht erzielt. ?Geschlossene? Prü- fungen können künftig auch als Ama- teur-Prüfungen ausgeschrieben wer- den. Erstmals verankert ist nun auch in Deutschland die Altersklasse Child- ren (bis 14 Jahre). Inklusion wird erst- mals ausdrücklich in der LPO veran- kert: Der Pferdesport steht Sportlern mit und ohne Behinderung gleicher- maßen auf allen Ebenen offen. Änderungen gibt es auch bei der Ausrüstung: So ist beim Springen die Verwendung einer beliebigen Zäu- mung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. (Das Springen mit Schlaufzügel ist und bleibt ge- nerell verboten). Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hin- sichtlich der Verschnallung des Reit- halfters: Es soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchti- gen, noch das Kauen des Pferdes un- terbinden. Neue Regeln 4 Reiter-Kurier · November 2017

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