Reiter-Kurier Mai 2019

35 Mai 2019 | REGELN FÜR DRESSURPRÜFUNGEN Von einer Dressurprüfung wird ausgeschlossen nach LPO § 406: ? ? wer außerhalb der Prüfung mit dem Pferd den Prüfungsplatz betritt ? ? wer nicht innerhalb von 60 Sekun- den nach Aufruf auf dem Prüfungs- platz eingeritten ist, ? ? wer vor dem Glockenzeichen startet ? ? wer nach dem Glockenzeichen nicht binnen 45 Sekunden startet ? ? wenn sich das Pferd 30 Sekunden lang ununterbrochen während der Prüfung widersetzt ? ? wenn das Pferd das Viereck mit allen vier Füßen verlässt. ? ? beim Gebrauch jeglicher Art von elektronischen Kommunkations- mitteln während der Prüfung IMPFUNGEN FÜR TURNIERPFERDE ? ? Nur Pferde, die gegen Influenza-Viren geimpft sind, können nach LPO §66 teilnehmen. ? ? In den Durchführungsverordnungen heißt es: ?Eine Teil- nahme ist möglich, wenn a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage ver- gangen sind? b) bei der Wiederholungsimpfung und bei der dritten Impfung 7 Tage vergangen sind ? ? Bei der Grundimmunsierung ist bei den ersten zwei Imp- fungen ein Abstand von mindestens 28 Tagen und höchs- tens 70 Tagen einzuhalten. ? ? Die 3. Impfung und die Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von max. 6 Monaten und 21 Tagen durchzuführen. ? ? Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.

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