Reiter-Kurier März 2019

Pferdetransport verbunden sind. Sie müssen stabil und weich gepolstert sein. Denn während des Bremsens lehnt sich das Pferd hier mit der Brust an. Für die hintere Absper- rung kann der Pferdeanhänger eben- falls mit einer Stange, einer Kette oder einem Band ausgestattet sein. Klassischerweise erfolgt der Ein- und Ausstieg von hinten (in Fahrtrichtung) über eine Rampe. Mittlerweile gibt es auch Ausführungen mit Schwenktür und Stufe statt Rampe hinten; gro- ße/ kleine Tür mit/ ohne Rampe vor- ne. Auch die Ausstattung im Inneren kann ganz unterschiedlich ausfallen: Futtertröge, Futterhängeplanen, Trän- ken, eine getrennte Sattelkammer, ein Frontfenster, Videoüberwachung, ver- stellbare Querstangen zum Sichern un- terschiedlich großer Pferde vorne und hinten, Panikentriegelung der Quer- stangen und vieles mehr. Das Leergewicht von Pferdeanhän- gern liegt zwischen 600 und 1700 Kilo, je nach Modell mit oder ohne Zusatz- ausstattung. Das Zugfahrzeug muss so gewählt werden, dass die Stützlast mit der des Hängers übereinstimmt. Außer- dem darf die zulässige Gesamtmasse zGM (steht im Fahrzeugschein) aus An- hänger, Pferd/e und Zugfahrzeug nicht überschritten werden. Das ist für An- hänger mit Auflaufbremse, wie sie ein Pferdeanhänger hat, gesetzlich vorge- schrieben. Wer den Anhänger überlädt, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 235 Euro rechnen, sowie gegebe- nenfalls mit einem Punkt in Flensburg ? Fahrer ebenso wie Fahrzeughalter. Um einen Pferdeanhänger fahren zu können, braucht man mindestens den Führerschein B96 (Anhänger wiegt mehr als 750 Kilo und die zulässige Ge- samtmasse des Gespanns beträgt bis zu 4,25 Tonnen) oder die Fahrerlaub- nis BE. Die maximal zulässige Gesamt- masse liegt dann bei sieben Tonnen, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des PKWs nicht übersteigen darf. Die Differenz zwischen Gesamt- und Leergewicht (Zugfahrzeug plus Anhänger) ergibt die mögliche, erlaubte Nutzlast. Damit weiß man, wie viel das Pferd bzw. die Pferde samt Gepäck als Zuladung wie- gen dürfen. Mit einem Führerschein der Klasse B ist es zulässig, einen Hänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 Kilo zu ziehen. Anhänger über 750 Kilo darf man fah- ren, wenn das Gesamtgewicht des Ge- spanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt und der Anhänger nicht schwerer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Das Zugfahrzeug muss also mindestens 1,75 Tonnen wiegen. Die zulässige Anhänge- last muss ebenfalls beachtet werden! Da ein leerer Hänger schon mindestens 600 Kilo wiegt, bleiben für Pferd(e), Zu- behör und Mensch(en) lediglich 1,15 Tonnen übrig. Kleine (Shetland)Ponys könnten theoretisch transportiert wer- den, für Klein- und Großpferde reicht der Führerschein in der Regel nicht. Um einen Pferdeanhänger nutzen zu können, ist ein geeignetes Zugfahrzeug die wichtigste Voraussetzung. Neben der technischen Auslegung sollte es außerdem über genügend Stauraum verfügen, um auch Ausrüstung und Zu- behör sicher verstauen und transpor- tieren zu können. Ein Wagen mit Allrad muss nicht unbedingt sein, ist aber hilf- reich, wenn man viel über unwegsames Gelände oder über die Berge fährt. Der ADAC gibt jährlich eine Übersicht der in Deutschland erhältlichen Modelle heraus. 24

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