Reiter-Kurier Februar 2019

Nasenriemen Nach Dänemark macht auch der Schwei- zer Pferdesportverband den Abstand des Nasenriemens zur Pflicht.Der Schweizer Pferdesportverband (SVPS) führt ab 2020 einen verpflichtenden Ab- stand von zwei Zentimetern zwischen Nasenriemen und Nasenrücken ein. Ge- messen werden soll mit einer speziellen Schablone. Der SVPS beschloss außer- dem, eine alters- und stufengerechte Liste bewilligter Gebisse zu erarbeiten und diese ebenfalls ab 2020 einzu- führen ? ein Beleg dafür, dass sich der Verband intensiv mit Tierschutz und Pferdewohl auseinandersetzt. Die Schweiz folgt damit dem Beispiel des dänischen Pferdesportverbandes, der 2018 einen Mindestabstand von 1,5 cm zwischen Nasenriemen und Nasen- rücken eingeführt hatte ? und zwar ba- sierend auf einer umfangreichen Studie mit über 3.000 Pferd-Reiter-Paaren in den Disziplinen Springen, Dressur, Viel- seitigkeit und Distanzreiten. Zentrales Ergebnis der Studie war der eindeutige Nachweis eines unmittelbaren Zusam- menhangs zwischen der Enge der Ver- schnallung des oberen Nasenriemens und dem Vorkommen von Maulverlet- zungen: Waren zwischen dem Nasenrie- men und Nasenrücken weniger als zwei Zentimeter Platz, wurden bei knapp elf Prozent der Pferde Maulverletzungen festgestellt. Text und Fotos von Judith Schmidhuber Feuerwehr rettetPferd ausBoxengitter Wie Benedict das geschafft hat, weiß keiner. Der Wallach verkeilte sich in eineinhalb Metern Höhe mit demHuf in den Gitterstäben seiner Box. Die Freiwillige Feuerwehr St. Pölten-Wagrain musste mit schwerem Gerät an- rücken, um das Pferd aus seiner misslichen Lage zu befreien. Mit dem hy- draulischen Rettungsgerät, das sonst beim Autounfällen bei der Befreiung von Fahrzeuginsassen zum Einsatz kommt, drückten die Feuerwehrmänner die Gitterstäbe auseinander. Benedict kam ohne Verletzungen davon. Foto von der FFW St. Pölten-Wagrain Zwei Zentimeter sindbaldPflicht Nachrichten | Februar 2019 4

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