Reiter-Kurier Februar 2018

4 Reiter-Kurier · Februar 2018 NACHR I CHT EN Was auf dem Turnierplatz erlaubt ist und was nicht WARENDORF Im Leistungssport zulässige Ausrüstung führt der neue Ausrüstungskatalog der FN auf D arf der das? Immer wieder kommt es auf Turnieren zu Diskussionen rund um die Ausrüstung von Pferd und Reiter. Der neue Ausrüstungskatalog 2018 bietet eine Übersicht über die zugelassenen Ausrüstungsgegenstände in den Dis- ziplinen Dressur, Springen und Viel- seitigkeit. Die Broschüre ist eine Er- gänzung zur Leistungs-Prüfungs-Ord- nung (LPO) 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und gilt für alle nationalen Turniere. Sie bietet eine Übersicht über die zugelassenen Aus- rüstungsgegenstände in den Reitsport- disziplinen Dressur, Springen und Viel- seitigkeit: Von den erlaubten Gebissen über Reithalfter, Sattel, Bein- und Oh- renschutz und Hilfszügel bis Stiefel, Sporen, Gerte, Reithelm und Schutz- weste. Ganz neu im Ausrüstungskatalog ist unter anderem das Drei-Ringe-Ge- biss, das ab 2018 in Spring-und Ge- ländeprüfungen, aber auch in Spring- pferde-, Geländepferde- und Jagdpfer- deprüfungen ab Klasse A sowie in 95er FN-Hunterklassen und höher einge- setzt werden darf. Neu ist außerdem, dass laut LPO 2018 eine freie Gebiss- wahl erst ab Klasse M** zulässig ist. Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO: Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer muss den Regeln der je- weiligen Reitlehre und den Grundsät- zen der Unfallverhütung und des Tier- schutzes entsprechen. Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen. Text: FN press Pferdefreunde in Schleching und Hoffen

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