Reiter-Kurier Dezember 2017

RUBR I K Handynutzung im Sattel ist erlaubt Rechtlich spricht nichts dagegen, beim Reiten zu te- lefonieren. Nachdem dies bisher nie geklärt war, hat der VFD beim Bundesverkehrsministerium nachge- fragt: Reiter unterliegen zwar nach § 28 StVO sinn- gemäß den geltenden Verkehrsregeln und Anord- nungen. § 23 der StVO gilt nach Auskunft des Mini- steriums aber nicht für Reiter. Gespannfahrer unter- liegen allerdings als Fahrzeugführer dieser Regelung und müssen unter Umständen mit einem empfind- lichen Bußgeld rechnen. Das Ministerium empfiehlt imÜbrigen allen Reitern, beim Telefonieren mit dem Handy eine Freisprech-Einrichtung zu nutzen. Telefonieren auf dem Pferd NACHR I CHT EN Xenophon zeichnet feines Abreiten aus Der Verein Xenophon hat erstmals in Bayern Son- derehrenpreise für besonders pferdegerechtes und zielgerichtetes Reiten auf dem Abreiteplatz verge- ben: Die Gesellschaft zur Förderung und zum Er- halt der klassischen Reitkultur war beim Turnier des PSC Chiemgau in Seeon (Landkreis Traunstein) zu Gast. Dort fiel Alexandra Gricks (Reit- und Fahrver- ein Achental Grassau) auf, die ihren Trakehner-Wal- lach "Super Diesel" für die Springprüfung der Klas- se E vorbereitete. Bei der Reitpferdeprüfung bewies Sophie Grieger (Turniergemeinschaft Haupt- und Landgestüt Schwaiganger) mit ihrer Stute "Dark Rose" eine gut abgestimmte Vorbereitung mit feins- ter Hand und Pausen am langen Zügel. Trakehner-Championat in Seeon Reiter-Kurier · Dezember/Januar 2017/2018 15

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